Fahrräder können in allen Zügen des Nahverkehrs mitgenommen werden. Die Mitnahmemöglichkeit ist auf Linienbusse sowie auf folgende Zeiten beschränkt:
Je Omnibus können maximal zwei Fahrräder mitgenommen werden. Als Fahrräder gelten nur einsitzige Fahrräder.
Eine Mitnahmemöglichkeit besteht nur, wenn die entsprechende Kapazität vorhanden ist.
Für die Mitnahme ist pro Fahrrad eine Fahrradkarte (Preis entsprechend Einzelfahrschein Kind in der jeweiligen Preisstufe) zu lösen.